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Möbel fürs Homeoffice steuerlich absetzen
Wenn Sie im Homeoffice arbeiten, können Sie die Kosten für Homeoffice Möbel steuerlich absetzen. Dies gilt insbesondere für ergonomische Möbel, die nicht nur Ihre Produktivität steigern, sondern auch Ihre Gesundheit fördern. Bis zu 300 Euro können Sie im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung absetzen.
Um die Absetzbarkeit Ihrer Homeoffice Möbel zu nutzen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Belegpflicht: Sie müssen die Anschaffungskosten durch Rechnungen nachweisen können. Achten Sie darauf, dass diese auf Ihren Namen ausgestellt sind.
- Ergonomische Möbel: Zu den absetzbaren Möbeln zählen beispielsweise Bürostühle, Schreibtische und andere Einrichtungsgegenstände, die speziell für das Arbeiten im Homeoffice konzipiert sind.
- Nachweis der Nutzung: Es ist wichtig, dass Sie nachweisen können, dass die Möbel ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden. Eine gemischte Nutzung kann die Absetzbarkeit einschränken.
Die steuerlichen Vorteile gelten nicht nur für neu gekaufte Möbel, sondern auch für Möbel, die Sie bereits besitzen, sofern diese für das Homeoffice genutzt werden. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung müssen Sie die entsprechenden Angaben in Ihrer Steuererklärung machen.
Mit dem Inkrafttreten des Telearbeitsgesetzes im Jahr 2025 werden die Regelungen zur Absetzbarkeit von Homeoffice Möbeln weiter vereinfacht. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Arbeitsumgebung zu optimieren und gleichzeitig von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
Informieren Sie sich bei der Arbeiterkammer Wien über detaillierte Informationen und Unterstützung, um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis ausschöpfen.
Entwicklung der Homeoffice-Regelungen in Österreich
Die Entwicklung der Homeoffice-Regelungen in Österreich hat sich in den letzten Jahren maßgeblich verändert, insbesondere durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Die plötzliche Notwendigkeit, von zu Hause zu arbeiten, führte zu einer raschen Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Im Jahr 2021 wurde das Homeoffice-Gesetz eingeführt, das es Arbeitnehmer*innen ermöglicht, bestimmte Kosten, wie die für ergonomische Homeoffice Möbel, steuerlich abzusetzen. Dies war ein entscheidender Schritt, um die Akzeptanz von Homeoffice zu fördern und gleichzeitig den Arbeitnehmer*innen eine gewisse finanzielle Entlastung zu bieten.
Ein weiterer wichtiger Meilenstein ist das geplante Telearbeitsgesetz, das am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Dieses Gesetz wird die Regelungen für das Arbeiten an verschiedenen Orten erweitern und sicherstellen, dass steuerliche Vorteile für die Anschaffung von Möbeln und anderen Arbeitsmitteln erhalten bleiben. Zu den wichtigsten Aspekten des neuen Gesetzes gehören:
- Erweiterte Regelungen: Die Regelungen werden nicht nur das Homeoffice abdecken, sondern auch andere Arbeitsorte wie Coworking-Spaces.
- Schutz der Arbeitnehmerrechte: Das Gesetz wird Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz, zur Unfallversicherung und zur Arbeitszeit enthalten.
- Steuerliche Vorteile: Die Absetzbarkeit von Kosten für Homeoffice Möbel bleibt ein zentrales Thema, um die finanzielle Belastung der Arbeitnehmer*innen zu reduzieren.
Diese Entwicklungen zeigen, dass Österreich bestrebt ist, moderne Arbeitsformen zu unterstützen und gleichzeitig ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Bedürfnissen der Arbeitnehmer*innen und den Anforderungen der Arbeitgeber*innen zu schaffen. Die arbeitnehmerveranlagung wird somit weiterhin eine wichtige Rolle spielen, um die steuerlichen Vorteile für die Einrichtung des Homeoffice optimal zu nutzen.
Für weitere Informationen und individuelle Beratung zu diesem Thema steht die Arbeiterkammer Wien zur Verfügung, die umfassende Unterstützung für Arbeitnehmer*innen in Bezug auf steuerliche Aspekte und Arbeitsbedingungen bietet.
Vor- und Nachteile der steuerlichen Absetzbarkeit von Homeoffice-Möbeln
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Steuerliche Ersparnis von bis zu 300 Euro pro Jahr | Belegpflicht für alle Anschaffungen erforderlich |
| Förderung von Gesundheit und Ergonomie am Arbeitsplatz | Nachweis der ausschließlichen beruflichen Nutzung nötig |
| Optimierung der Arbeitsumgebung für höhere Produktivität | Ergonomische Möbel müssen den Anforderungen entsprechen |
| Flexibilität durch Homeoffice-Gestaltung | Regelungen unterliegen aktuellen und zukünftigen Gesetzesänderungen |
| Erleichterung der Absetzbarkeit durch das Telearbeitsgesetz ab 2025 | Verwendung der Möbel muss regelmäßig nachgewiesen werden |
Das Homeoffice-Gesetz von 2021 und seine Auswirkungen
Das Homeoffice-Gesetz, das 2021 in Österreich in Kraft trat, hat grundlegende Änderungen für Arbeitnehmer*innen mit sich gebracht, die im Homeoffice arbeiten. Dieses Gesetz hat nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Arbeiten von zu Hause festgelegt, sondern auch die steuerlichen Aspekte, die für viele Arbeitnehmer*innen von Bedeutung sind.
Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Regelung zur arbeitnehmerveranlagung von Kosten, die im Zusammenhang mit der Arbeit im Homeoffice entstehen. Insbesondere die steuerliche Absetzbarkeit von Homeoffice Möbel wurde eingeführt, um die finanzielle Belastung der Arbeitnehmer*innen zu verringern. Dies ermöglicht es, bis zu 300 Euro für ergonomische Möbel von der Steuer abzusetzen, was für viele eine spürbare Entlastung darstellt.
Die Auswirkungen des Homeoffice-Gesetzes sind weitreichend:
- Erhöhung der Flexibilität: Arbeitnehmer*innen können nun einfacher zwischen Büro und Homeoffice wechseln, ohne dass dies negative steuerliche Konsequenzen hat.
- Förderung von Gesundheit und Ergonomie: Mit der Möglichkeit, ergonomische Möbel steuerlich abzusetzen, wird ein Anreiz geschaffen, in die eigene Gesundheit zu investieren.
- Rechtliche Klarheit: Das Gesetz hat dazu beigetragen, Unsicherheiten bezüglich der Nutzung von Homeoffice zu beseitigen und gibt Arbeitnehmer*innen mehr Sicherheit in Bezug auf ihre Rechte.
Insgesamt hat das Homeoffice-Gesetz von 2021 die Arbeitsweise in Österreich revolutioniert. Arbeitnehmer*innen können nun von den steuerlichen Vorteilen profitieren, die mit der Einrichtung eines funktionalen und ergonomischen Arbeitsplatzes im eigenen Zuhause verbunden sind. Für weitere Informationen zu den steuerlichen Aspekten des Homeoffice und zur arbeitnehmerveranlagung stehen die Beratungsangebote der Arbeiterkammer Wien zur Verfügung.
Telearbeitsgesetz 2025: Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Mit dem Inkrafttreten des Telearbeitsgesetzes am 1. Januar 2025 werden die Rahmenbedingungen für das Arbeiten im Homeoffice in Österreich erheblich erweitert. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Rechte und Pflichten sowohl für Arbeitgeber*innen als auch für Arbeitnehmer*innen klar zu definieren und sorgt für mehr Rechtssicherheit.
Für Arbeitnehmer*innen hat das Telearbeitsgesetz einige bedeutende Auswirkungen:
- Flexible Arbeitsorte: Das Gesetz ermöglicht es, nicht nur im Homeoffice, sondern auch an anderen Orten wie Coworking-Spaces zu arbeiten, ohne dass dies steuerliche Nachteile mit sich bringt.
- Regelungen zur Arbeitszeit: Es werden klare Vorgaben zur Arbeitszeit und zu Pausen festgelegt, was für mehr Transparenz und Planungssicherheit sorgt.
- Arbeitnehmerschutz: Das Gesetz enthält Bestimmungen, die den Schutz der Arbeitnehmer*innen bei der Arbeit im Homeoffice stärken, wie z.B. Regelungen zur Unfallversicherung während der Arbeitszeit.
- Ergonomische Standards: Arbeitgeber*innen sind angehalten, ergonomische Möbel und Arbeitsplätze bereitzustellen, um die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen zu fördern. Dies unterstützt die steuerliche Absetzbarkeit von Homeoffice Möbel im Rahmen der arbeitnehmerveranlagung.
Darüber hinaus wird das Telearbeitsgesetz auch die bestehenden Richtlinien zur arbeitnehmerveranlagung anpassen, sodass Arbeitnehmer*innen weiterhin von den steuerlichen Vorteilen der Einrichtung eines Homeoffice profitieren können. Mit dieser Gesetzesänderung wird ein modernes Arbeitsumfeld geschaffen, das den Bedürfnissen der heutigen Arbeitswelt gerecht wird.
Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung zur Umsetzung der neuen Regelungen steht die Arbeiterkammer Wien zur Verfügung, die umfassende Unterstützung für Arbeitnehmer*innen in Bezug auf steuerliche Aspekte und Arbeitsbedingungen bietet.
Steuerliche Absetzbarkeit von ergonomischen Möbeln
Die steuerliche Absetzbarkeit von ergonomischen Homeoffice Möbel ist ein wichtiger Aspekt, den Arbeitnehmer*innen in Österreich nutzen können, um ihre finanzielle Belastung zu verringern. Die Möglichkeit, bis zu 300 Euro für die Anschaffung solcher Möbel steuerlich geltend zu machen, fördert nicht nur das Wohlbefinden am Arbeitsplatz, sondern auch die Produktivität.
Um von dieser Absetzbarkeit zu profitieren, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Ergonomische Kriterien: Die Möbel müssen ergonomischen Standards entsprechen, d.h., sie sollten so gestaltet sein, dass sie eine gesunde Körperhaltung fördern. Dazu zählen beispielsweise höhenverstellbare Schreibtische und Stühle mit guter Rückenunterstützung.
- Nachweis der Kosten: Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf, um im Rahmen der arbeitnehmerveranlagung die Ausgaben nachweisen zu können. Diese Unterlagen sind entscheidend für die steuerliche Absetzbarkeit.
- Berufliche Nutzung: Die Möbel müssen überwiegend für berufliche Zwecke verwendet werden. Eine gemischte Nutzung kann die Absetzbarkeit einschränken, daher sollte die Verwendung klar dokumentiert werden.
Zusätzlich kann es hilfreich sein, sich über die neuesten Regelungen und Bestimmungen zu informieren, die mit dem Telearbeitsgesetz 2025 in Kraft treten werden. Dieses Gesetz wird voraussichtlich die Absetzbarkeit von Homeoffice Möbel weiter erleichtern und klarere Richtlinien bieten.
Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung bezüglich der arbeitnehmerveranlagung und der steuerlichen Absetzbarkeit von Möbeln im Homeoffice steht die Arbeiterkammer Wien zur Verfügung. Nutzen Sie diese wertvollen Ressourcen, um Ihre Steuererklärung optimal zu gestalten und von den Vorteilen zu profitieren.
Bis zu 300 Euro für Homeoffice-Möbel absetzen
Die Möglichkeit, bis zu 300 Euro für Homeoffice Möbel steuerlich abzusetzen, ist eine wertvolle Gelegenheit für Arbeitnehmer*innen, ihre Ausgaben zu optimieren. Diese Regelung unterstützt nicht nur die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, sondern fördert auch die Investition in ergonomische Möbel, die für ein gesundes Arbeiten unerlässlich sind.
Um von dieser Absetzbarkeit zu profitieren, sind einige wichtige Punkte zu beachten:
- Vollständige Dokumentation: Halten Sie alle Belege und Rechnungen der Anschaffungen sorgfältig fest. Diese Nachweise sind entscheidend für die arbeitnehmerveranlagung.
- Ergonomische Standards: Stellen Sie sicher, dass die Möbel ergonomische Eigenschaften besitzen, um die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit zu erfüllen. Dazu zählen höhenverstellbare Schreibtische und orthopädische Stühle.
- Nachweis der Verwendung: Die Möbel müssen überwiegend für berufliche Zwecke genutzt werden. Eine klare Trennung zwischen privater und beruflicher Nutzung ist notwendig, um die Absetzbarkeit zu gewährleisten.
Zusätzlich sollten Sie sich über mögliche Änderungen im Steuerrecht informieren, insbesondere im Hinblick auf das kommende Telearbeitsgesetz, das weitere Klarheit und möglicherweise erweiterte Möglichkeiten für die Absetzbarkeit von Homeoffice Möbel bieten könnte.
Für umfassende Informationen und individuelle Beratung zur arbeitnehmerveranlagung sowie zur optimalen Nutzung der steuerlichen Vorteile steht die Arbeiterkammer Wien zur Verfügung. Nutzen Sie diese Ressourcen, um sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Absetzmöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung für Homeoffice-Möbel
Die arbeitnehmerveranlagung bietet Ihnen die Möglichkeit, die Kosten für Homeoffice Möbel steuerlich abzusetzen. Um diesen Prozess optimal zu gestalten, sind hier einige praktische Tipps, die Ihnen helfen können:
- Rechnungen sorgfältig aufbewahren: Alle Belege und Rechnungen für Ihre Homeoffice Möbel sollten Sie gut aufbewahren. Diese Dokumente sind notwendig, um die Ausgaben nachzuweisen.
- Klare Auflistung der Möbel: Erstellen Sie eine Liste der Möbel, die Sie gekauft haben, einschließlich der Kosten und des Kaufdatums. Dies erleichtert die Vorbereitung Ihrer Steuererklärung.
- Ergonomische Möbel priorisieren: Achten Sie darauf, dass die Möbel ergonomischen Standards entsprechen. Diese Möbel sind nicht nur für die Gesundheit wichtig, sondern auch entscheidend für die Absetzbarkeit.
- Berufliche Nutzung dokumentieren: Führen Sie ein kurzes Protokoll über die Nutzung der Möbel. Dies kann helfen, die berufliche Verwendung im Falle einer Überprüfung durch das Finanzamt zu belegen.
- Informieren Sie sich über Steueränderungen: Halten Sie sich über aktuelle steuerliche Regelungen und mögliche Änderungen im Hinblick auf die arbeitnehmerveranlagung auf dem Laufenden, insbesondere im Kontext des Telearbeitsgesetzes.
Zusätzlich können Sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten an die Arbeiterkammer Wien wenden. Dort erhalten Sie umfassende Informationen und Beratung zu den steuerlichen Aspekten von Homeoffice-Möbeln und zur arbeitnehmerveranlagung.
Nutzen Sie diese Tipps, um die steuerlichen Vorteile für Ihre Homeoffice Möbel optimal zu nutzen und Ihre Arbeitsumgebung effizient zu gestalten.
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Möbeln im Homeoffice
Um die Homeoffice Möbel steuerlich absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Bedingungen gewährleisten, dass die steuerlichen Vorteile im Rahmen der arbeitnehmerveranlagung korrekt in Anspruch genommen werden können. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen:
- Berufliche Nutzung: Die Möbel müssen überwiegend für berufliche Zwecke verwendet werden. Dies bedeutet, dass mindestens 50 % der Nutzung auf die Arbeit entfällt. Eine klare Dokumentation der Nutzung kann hierbei hilfreich sein.
- Ergonomische Merkmale: Die Möbel sollten ergonomischen Standards entsprechen, um die Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern. Dazu gehören beispielsweise höhenverstellbare Schreibtische und ergonomische Bürostühle.
- Nachweis der Kosten: Alle Anschaffungen müssen durch offizielle Rechnungen oder Belege nachgewiesen werden. Diese Dokumente sind entscheidend, um die Ausgaben im Rahmen der arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.
- Eigenes Arbeitsumfeld: Die Möbel müssen sich in einem Bereich befinden, der als Ihr persönlicher Arbeitsplatz gilt. Dies kann ein separates Büro zu Hause oder ein klar definierter Arbeitsbereich im Wohnraum sein.
- Regelmäßige Nutzung: Um die Absetzbarkeit zu gewährleisten, sollten die Möbel regelmäßig genutzt werden. Eine sporadische Nutzung könnte die Absetzbarkeit infrage stellen.
Zusätzlich sollten Sie sich regelmäßig über aktuelle Änderungen in der Gesetzgebung informieren, insbesondere im Hinblick auf das Telearbeitsgesetz, das im Jahr 2025 in Kraft tritt. Es wird erwartet, dass dieses Gesetz die Rahmenbedingungen für die Absetzbarkeit von Homeoffice Möbel weiter verbessern wird.
Für weitere Informationen und Unterstützung zur arbeitnehmerveranlagung und den spezifischen Anforderungen können Sie die Arbeiterkammer Wien konsultieren. Dort erhalten Sie umfassende Beratungsangebote zu steuerlichen Aspekten für Arbeitnehmer im Homeoffice.
Beispiele für absetzbare Homeoffice-Möbel
Die arbeitnehmerveranlagung ermöglicht es Ihnen, verschiedene Homeoffice Möbel steuerlich abzusetzen, was eine wertvolle finanzielle Entlastung darstellt. Hier sind einige Beispiele für Möbel, die Sie absetzen können:
- Bürostühle: Ergonomische Bürostühle, die eine gesunde Sitzhaltung fördern, sind absetzbar. Achten Sie darauf, dass sie verstellbar sind und über eine gute Rückenstütze verfügen.
- Schreibtische: Höhenverstellbare Schreibtische, die sowohl im Sitzen als auch im Stehen genutzt werden können, zählen ebenfalls zu den absetzbaren Möbeln. Diese fördern nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Flexibilität am Arbeitsplatz.
- Monitorständer: Diese helfen, den Bildschirm auf Augenhöhe zu bringen und somit eine ergonomische Haltung zu unterstützen. Auch sie können in die Absetzbarkeit einfließen.
- Regale und Aufbewahrungslösungen: Möbel, die zur Organisation Ihres Arbeitsbereichs beitragen, wie Regale oder Aktenschränke, sind ebenfalls absetzbar, solange sie ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden.
- Zusätzliche Arbeitsmittel: Dazu zählen beispielsweise spezielle Tischunterlagen oder Beleuchtung, die dazu beitragen, eine angenehme und gesunde Arbeitsatmosphäre zu schaffen.
Um diese Möbel steuerlich absetzen zu können, müssen Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, wie die Nachweisführung der beruflichen Nutzung und die Dokumentation der Anschaffungskosten. Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung steht Ihnen die Arbeiterkammer Wien zur Verfügung, die Ihnen mit wertvollen Steuertipps zur Seite steht.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Homeoffice Möbel steuerlich abzusetzen, um Ihre Arbeitsumgebung zu optimieren und gleichzeitig von den finanziellen Vorteilen zu profitieren.
Wie man die Kosten für Homeoffice-Möbel nachweist
Um die Kosten für Homeoffice Möbel erfolgreich im Rahmen der arbeitnehmerveranlagung abzusetzen, ist es wichtig, die richtigen Nachweise zu führen. Hier sind einige Tipps, wie Sie die erforderlichen Nachweise für Ihre Steuererklärung effektiv erbringen können:
- Rechnungen aufbewahren: Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege für die Anschaffung Ihrer Homeoffice Möbel sorgfältig auf. Diese Dokumente sind unerlässlich, um die Ausgaben nachzuweisen.
- Details der Möbel festhalten: Notieren Sie sich die genauen Kosten, das Kaufdatum sowie den Zweck der Möbel. Eine detaillierte Auflistung erleichtert die Steuererklärung und belegt die berufliche Nutzung.
- Dokumentation der Nutzung: Führen Sie ein einfaches Protokoll, in dem Sie festhalten, wie oft und in welchem Umfang die Möbel für berufliche Zwecke genutzt werden. Dies kann hilfreich sein, um die Absetzbarkeit zu untermauern.
- Ergonomische Merkmale dokumentieren: Wenn Ihre Möbel ergonomische Eigenschaften besitzen, dokumentieren Sie diese. Zum Beispiel können Sie Informationen über die Höhenverstellbarkeit oder die Rückenstütze Ihrer Möbel sammeln, um zu zeigen, dass sie den Anforderungen an gesunde Arbeitsbedingungen entsprechen.
- Steuerliche Beratung in Anspruch nehmen: Ziehen Sie in Erwägung, einen Steuerberater zu konsultieren, der Ihnen helfen kann, die besten Nachweismethoden und -strategien für Ihre spezifische Situation zu entwickeln.
Indem Sie diese Schritte befolgen, stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Nachweise für die arbeitnehmerveranlagung Ihrer Homeoffice Möbel zusammen haben. Dies kann nicht nur dazu beitragen, Ihre Steuererklärung zu vereinfachen, sondern auch dazu, dass Sie die steuerlichen Vorteile optimal ausschöpfen können.
Für weitere Informationen und Unterstützung zu steuerlichen Aspekten im Homeoffice können Sie sich an die Arbeiterkammer Wien wenden, die Ihnen wertvolle Steuertipps und Beratungsangebote bietet.
Beratung und Informationen von der Arbeiterkammer Wien
Die Arbeiterkammer Wien bietet umfassende Beratung und Informationen zu steuerlichen Aspekten, die für Arbeitnehmer*innen im Homeoffice von Bedeutung sind. Insbesondere im Kontext der arbeitnehmerveranlagung stellt die Kammer wertvolle Ressourcen zur Verfügung, um Arbeitnehmer*innen bei der optimalen Nutzung von steuerlichen Vorteilen zu unterstützen.
Hier sind einige der wichtigsten Angebote, die Sie nutzen können:
- Individuelle Beratung: Die Arbeiterkammer bietet persönliche Beratungsgespräche an, in denen Sie spezifische Fragen zu Ihrer arbeitnehmerveranlagung und den absetzbaren Homeoffice Möbel klären können.
- Informationsmaterial: Auf der Website finden Sie zahlreiche Broschüren und Informationsblätter, die detaillierte Erklärungen zu steuerlichen Regelungen und Absetzmöglichkeiten bieten.
- Webinare und Workshops: Regelmäßig veranstaltet die Arbeiterkammer Webinare und Workshops, in denen Experten Tipps zu den Themen Steuern, Homeoffice und ergonomische Möbel geben.
- Online-Rechner: Nutzen Sie die Online-Tools der Arbeiterkammer, um Ihre potenziellen Steuerersparnisse zu kalkulieren. Diese Rechner helfen Ihnen, einen Überblick über absetzbare Kosten zu erhalten.
Durch die Inanspruchnahme dieser Angebote können Sie sicherstellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden steuerlichen Vorteile in Bezug auf Homeoffice Möbel optimal nutzen. Informieren Sie sich auch über aktuelle Änderungen im Steuerrecht, insbesondere im Hinblick auf das Telearbeitsgesetz, das ab 2025 in Kraft tritt.
Für weiterführende Informationen und persönliche Unterstützung besuchen Sie die Webseite der Arbeiterkammer Wien oder vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.
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Häufige Fragen zu steuerlichen Absetzungen für Homeoffice-Möbel
Welche Möbel kann ich für mein Homeoffice steuerlich absetzen?
Sie können ergonomische Möbel wie Bürostühle, Schreibtische sowie Monitorständer steuerlich absetzen. Wichtig ist, dass diese Möbel überwiegend beruflich genutzt werden.
Wie viel kann ich für Homeoffice-Möbel absetzen?
Sie können bis zu 300 Euro für die Anschaffung von Homeoffice-Möbeln im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung absetzen.
Benötige ich Belege, um Möbel absetzen zu können?
Ja, Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, um die Kosten für Ihre Homeoffice-Möbel nachweisen zu können.
Was ist die Voraussetzung für die Absetzbarkeit?
Die Möbel müssen überwiegend beruflich genutzt werden, also mindestens 50 % der Nutzung sollten für Arbeitszwecke sein.
Wann tritt das Telearbeitsgesetz in Kraft und was bedeutet das für meine Möbel?
Das Telearbeitsgesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und wird die Regelungen zur Absetzbarkeit von Homeoffice-Möbeln vereinfachen und erweitern.




